Lille : Mietpreis-Obergrenzen ab Februar 2017
Ab dem 1. Februar 2017 soll es für Lille eine Obergrenze für Mieterhöhungen geben. Diese ist in Paris bereits seit August 2015 in Kraft.
Die Obergrenzen betreffen neue Mietverträge sowie ausgelaufene Mietverträge, die in beiderseitigem Einverständnis verlängert werden. In diesen Fällen darf die neue Miete nicht mehr als 20% höher sein als die offiziell festgesetzte Referenzmiete und nicht 30% niedriger als diese.
Allerdings betrifft dieses Gesetz nicht alle Mietverträge: Firmenmietverträge und Zweitwohnsitze sind davon ausgeschlossen.
Es wird derzeit überlegt, die Obergrenzen auch auf andere Städte, wie z.B. auf Grenoble auszuweiten, wo die Machbarkeit aktuell geprüft wird.
In Paris halten sich allerdings etwa die Hälfte der EIgentümer nicht an die festgelegten Obergrenzen, vor allem wenn die Vermietung ohne professionelle Untersttützung stattfindet.
MMC überprüft die Mietverträge vor der Unterzeichnung und informiert die Kunden über eventuelle Unregelmässigkeiten.