Neue Gehaltserfordernisse für Arbeitserlaubnisse in Belgien und in den Niederlanden
Belgien - Neue Gehaltserfordernisse für
« Typ B Arbeitserlaubnis »
Das erforderliche Mindestgehalt für den Erhalt einer "Typ B Arbeitserlaubnis" für Belgien ist am 1. Januar 2012 gestiegen:
- 37 721 € für hochqualifizierte Kandidaten
- 62 934 € für Top Level und Senior Management Positionen.
Bewerber, die Arbeitserlaubnisse als Trainees beantragen, sind nicht betroffen von diesen Veränderungen.
Alle Anträge auf neue Arbeitserlaubnisse und auf Verlängerungen, die nach dem 1. Januar 2012 eingereicht werden und die die neuen Minimumgehälter nicht berücksichtigen, könnten abgelehnt werden.
Niederlande - Neue Gehaltserfordernisse zum Erhalt von Arbeitserlaubnissen für hochqualifizierte Bewerber
Die Gehaltserfordernisse für hochqualifizierte Bewerber haben sich seit dem 1. Januar 2012 in den Niederlanden verändert.
Das jährliche Minimumgehalt zum Erhalt einer Arbeitserlaubnis für Angehörige von Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ist:
- 51 239 € für Bewerber über 30 Jahre
- 37 575 € für Bewerber unter 30 Jahre
- 29 931 € für ausländische Absolventen einer niederländischen Studieneinrichtung
Für Arbeitgeber, die bereits an dem Programm für hochqualifizierte Migranten teilnehmen, ermöglicht ein neues Pilotprogramm, das seit dem 1. Januar 2012 für eine Dauer von 2 Jahren läuft, hochqualifizierten Migranten die Antragstellung auf eine Kurzzeitarbeitserlaubnis anzubieten (bis zu 3 Monaten).
Das erforderliche Minimumgehalt für Kurzaufenthalte ist das gleiche wie für Bewerber über 30 Jahre, d.h. 51 239 €.
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